Bebauungsplan Ozeanium: Zweite öffentliche Planauflage

Der Zoo Basel hat im Einvernehmen mit dem Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt für das geplante Ozeanium auf der Heuwaage eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Bericht dazu liegt nun vor und zeigt, dass das Ozeanium die eidgenössischen und kantonalen Umweltvorschriften erfüllt. Der Bebauungsplan wird nun zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht erneut öffentlich aufgelegt.

Der Zoo Basel plant ein neues Grossaquarium „Ozeanium“ auf der Basler Heuwaage. Rund 40 Aquarien mit unterschiedlichen Lebensräumen für alle Arten von Wasserlebewesen sollen Besucherinnen und Besucher für Umweltfragen sensibilisieren und ihnen die Vielfalt und auch die Fragilität der Ozeane näher bringen. Das Ozeanium erfordert unter anderem eine Zonenänderung und einen Bebauungsplan, die im Februar 2016 öffentlich aufgelegt wurden. Der Zoo Basel hat sich im Einvernehmen mit dem Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt daraufhin entschieden, für das Ozeanium eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dabei werden die Auswirkungen des Vorhabens in allen Umweltbereichen (Luft, Lärm, Flora und Fauna, Störfall, Wasser, etc.) untersucht. Der Bericht zum Ozeanium wurde im letzten Halbjahr vom Zoo erarbeitet und zeigt, dass das Ozeanium die Umweltgesetzgebung vollumfänglich einhält.

Der Umweltverträglichkeitsbericht muss zusammen mit den planerischen Massnahmen öffentlich aufgelegt werden. Aus diesem Grund findet vom Mittwoch, 11. Januar 2017 bis am Freitag 10. Februar 2017 die zweite öffentliche Planauflage zum Ozeanium statt. Mit Blick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde auch der Bebauungsplan leicht angepasst. Mit einem Beschluss durch den Regierungsrat kann bis Sommer 2017 und mit einem Beschluss des Grossen Rats bis Herbst 2017 gerechnet werden.

Die Unterlagen können werktags im Planungsamt, Rittergasse 4, 2. Stock, Ganghalle rechts, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegen genommen. Die Unterlagen sind auch unter www.bvd.bs.ch einsehbar.

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