Öffentliche Planauflage Bebauungsplan Rosentalturm

Die MCH Messe Schweiz (Basel) AG (kurz: MCH Messe Basel) möchte das Parkhaus am Messeplatz durch einen Neubau ersetzen. Die nach heute bestehendem Bebauungsplan möglichen 1‘448 Parkplätze sollen unterirdisch angeordnet werden. Oberirdisch ist ein Hochhausvolumen mit Wohnungen, Hotel und Dienstleistungsflächen sowie mit quartierdienlichen Flächen im Erdgeschoss vorgesehen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 182 aus dem Jahr 2008 ermöglicht es, das bestehende Parkhaus am Messeplatz auf die maximal zulässige Anzahl von 1‘448 Parkplätzen aufzustocken. Im Zusammenhang mit der Konzeption der neuen Halle für das Messezentrum Basel wurde in Aussicht gestellt, das Parkhaus am Messeplatz zu erneuern. Die MCH Messe Basel kam nach einer Testplanung zum Schluss, dass ein Neubau der Sanierung und Aufstockung des bestehen-den Parkhauses vorzuziehen sei. Der dazu nötige Bebauungsplan wird nun öffentlich aufgelegt.

Die Testplanung dient als Grundlage für die nutzungsplanerischen Massnahmen, die zur Umsetzung für einen Ersatzneubau des Messeparkhauses notwendig sind, nämlich eine Zonenänderung sowie die Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes.

Das Raumprogramm für die neue Bebauung wurde zu Gunsten einer markanten Belebung des Messegeländes auch ausserhalb des Messebetriebs erweitert und bietet nun auch die Chance, die Rosentalanlage als quartierbezogene Grün- und Freiraumfläche aufzuwerten.

Mit der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplanes sollen die Bestimmungen für das Baufeld des Messeparkhauses und für den Bau des Rosentalturms geändert werden. Insbesondere geht es dabei um die maximal zulässige Gebäudehöhe (max. 110 m) und die Mantellinie. Innerhalb der vorgesehenen Mantellinie kann ein entsprechendes Neubauprojekt, welches erst im Rahmen eines weiteren Varianzverfahrens entworfen wird, realisiert werden. Die maximale Bruttogeschossfläche wird auf 48‘000 m2 beschränkt, wovon mindestens 50% für Wohnnutzungen (Wohnen und Hotel) vorzusehen sind. Zudem wird festgeschrieben, dass für quartierbezogene Nutzungen mindestens 1‘000 m2 zu planen sind.

Mit dem Ersatz des bestehenden Messeparkhauses und der Erstellung eines neuen unterirdischen Parkhauses unterliegt das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der vorliegende Umweltverträglichkeitsbericht hat die Auswirkungen auf die wesentlichen Umweltbereiche unter-sucht. Mit einem Verkehrsgutachten wurden zudem die Auswirkungen durch den Verkehr überprüft. Als wesentlicher Bestandteil wurde das Verkehrsaufkommen im nun aufgelegten Bebauungsplan auf maximal 580‘529 Fahrten pro Jahr beschränkt. In der Gesamtbetrachtung kommt der Umweltverträglichkeitsbericht zum Schluss, dass das Projekt die umweltgesetzlichen Zielvorgaben erfüllt.

Die Zonenänderung, die Änderung des Bebauungsplans, des Wohnanteilplans, der Bau- und Strassenlinien sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen nun während 30 Tagen, vom 16. Januar 2017 bis am 14. Februar 2017, öffentlich auf. Die Unterlagen können werktags beim Pla-nungsamt, Rittergasse 4, 2. Stock, Ganghalle rechts, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Die Unterlagen sind auch auf dem Netz einsehbar (s. Hinweis).

Hinweise:

Die Unterlagen zur Planauflage sind einsehbar unter: www.planungsamt.bs.ch/ueber-uns/oeffentliche-planauflagen.html

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