Der Kanton Basel-Stadt und die Schweizerischen Rheinhäfen sichern die Zukunft des Basler Hafens mit einer Grundsatzvereinbarung über ihre gemeinsamen Ziele.

Mit einer Grundsatzvereinbarung bekräftigen der Kanton Basel-Stadt und die Schweizerischen Rheinhäfen ihre gemeinsamen Ziele für die Modernisierung der Hafeninfrastruktur und für die Stadtentwicklung. Die Partner legen sich damit fest auf die trimodale Erweiterung des geplanten Terminals Gateway Basel Nord mit einem neuen direkten Schiffsanschluss (Hafenbecken 3) und auf die Optimierung der räumlichen Lage der Hafenbahn. Die aktuelle Funktionalität und Wirtschaftlichkeit für die Hafenfirmen und die SRH werden beibehalten und langfristig gesichert. Damit erhält die Hafenwirtschaft Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Vereinbarung ist geschlossen worden mit Blick auf die anstehenden politischen Schritte betreffend Stadtteilrichtplan, Bau des Hafenbeckens 3, der Hafen- und Stadtentwicklung und der trinationalen 3Land-Planung.

Der Kanton Basel-Stadt und die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) wollen die Hafeninfrastrukturen modernisieren – und damit die Zukunft des Hafens sichern. Sie wollen auch eine städtebauliche Entwicklung mit Orientierung hin zum Wasser ermöglichen,. Um dies zu erreichen, planen bzw. unterstützen die Parteien auf dem Areal des Badischen Rangierbahnhofes einen trimodalen Terminal ‚Gateway Basel Nord‘ mit einem neuen Hafenbecken 3 und eine Optimierung der räumlichen Lage der Hafenbahn. Diese Vorhaben sollen die heutige Funktionalität und Wirtschaftlichkeit für die Hafenfirmen und die SRH nicht beeinträchtigen. Mit der in diesen Tagen erfolgten Unterzeichnung einer Grundsatzvereinbarung haben die beiden Partner die Grundlage dafür gelegt, den Hafen zukunftsfähig zu gestalten.

Das Hafenkerngebiet am Ost-, Süd- und Nordquai sowie die Hafenbecken 1 und 2 mit den dazu-gehörigen Wasserflächen und Infrastrukturen bleiben langfristig am heutigen Standort gesichert und per Bahn erschlossen. Die Parteien streben dabei eine Modernisierung der Hafenbahn an.

Die städtebaulichen Entwicklungsgebiete sollen schrittweise umgenutzt und transformiert werden. Sie bestehen aus dem Klybeckquai, der Westquai-Insel sowie dem Dreiländereck inklusive Brückenkopf beim Wendebecken. Die städtebaulichen Entwicklungen werden auf den Bestand und Betrieb des Hafens abgestimmt.

Die Vereinbarung wurde insbesondere mit Blick auf Ausgabenbewilligungen geschlossen, die zur Zeit erarbeitet werden: Einen Ratschlag betreffend einen Investitionsbeitrag an die Schweizerischen Rheinhäfen zum Bau des Hafenbeckens 3 sowie einen Ratschlag zur Modernisierung des Hafenbahn und der Planung der Stadtentwicklung.

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