Quartierparkings und höhere Tarife für Parkkarten sollen Verfügbarkeit von Parkplätzen verbessern

Der Regierungsrat passt seine Parkierungspolitik an. Ziel ist es, die Verfügbarkeit der Strassenparkplätze zu verbessern. Heute sind in den dicht bewohnten Quartieren vor allem abends kaum freie Parkplätze verfügbar. Mit der angestrebten besseren Verfügbarkeit wird auch der Parksuchverkehr abnehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte der Regierungsrat die Erstellung von Quartierparkings verstärkt fördern. Die hierzu notwendigen Gesetzesanpassungen muss der Grosse Rat beschliessen. Gleichzeitig erhöht der Regierungsrat die Tarife für die Anwohner-, Pendler- und Besucherparkkarten auf das in anderen Schweizer Städten übliche Niveau.

Seit Ende 2016 ist die Parkraumbewirtschaftung in Basel-Stadt vollständig umgesetzt. Es zeigt sich, dass seither mehr Parkplätze im öffentlichen Strassenraum von Anwohnerinnen und Anwohnern benutzt werden. Die Verfügbarkeit von Strassenparkplätzen insgesamt nahm aber nur geringfügig zu. Private Parkplätze sind hingegen nach wie vor nicht besonders gut ausgelastet und können kaum rentabel bewirtschaftet werden. Um diese Situation zu verbessern, hat sich der Regierungsrat das Ziel gesetzt, die Verfügbarkeit von Strassenparkplätzen auf 5 bis 10 Prozent zu erhöhen – künftig soll also im Durchschnitt jeder zehnte bis 20. Parkplatz frei sein. Damit wird sichergestellt, dass jede Autofahrerin und jeder Autofahrer in angemessener Frist einen Parkplatz findet, was den Parksuchverkehr reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht.

Der Regierungsrat hat die hierzu notwendigen Massnahmen im vergangenen Frühling in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Auswertung zeigte die grosse Bandbreite an Haltungen: Die Anregungen reichten von massiven Gebührenerhöhungen und einem Verzicht auf das Bereitstellen weiterer Parkplätze bis zur gänzlichen Aufhebung der Parkraumbewirtschaftung. Die Vernehmlassung hat dem Regierungsrat aber auch gezeigt, dass er mit den vorgeschlagenen Massnahmen einen gangbaren Weg eingeschlagen hat. Er hat einige Anregungen aufgenommen und die Vernehmlassungsvorlage punktuell angepasst. 

Um die Nachfrage nach Parkplätzen im öffentlichen Strassenraum zu dämpfen, erhöht der Regierungsrat die Preise für Parkkarten. Eine Anwohnerparkkarte kostet neu 284 Franken pro Jahr (bisher 140 Franken). Zum Vergleich: In Zürich kostet eine Anwohnerparkkarte 300 Franken pro Jahr, in Luzern sind es 600 Franken. Der neue Preis für die Anwohnerparkkarte liegt damit am unteren Rand des Preisniveaus vergleichbarer Schweizer Städte. Anwohnerparkkarten decken trotz der Gebührenerhöhung nur rund 15 bis 25% der tatsächlichen Kosten eines Parkplatzes. Parkplätze im Strassenraum sind und bleiben also stark subventioniert. Deshalb beschränkt der Regierungsrat den Bezug dieser Karten: Neu ist nur noch eine Anwohnerparkkarte pro Person erhältlich. Für Wochenaufenthalter und Personen, die ihr Auto nicht in Basel immatrikuliert haben und ihre Motorfahrzeugsteuern entsprechend auch nicht in Basel bezahlen, kostet die Anwohnerparkkarte neu 548 Franken.

Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, dass Personen, die sich privat ein Auto teilen, je eine Anwohnerparkkarte für ihre Wohnadresse beziehen können. Damit wird ein Auftrag des Grossen Rates zur Förderung von Fahrzeuggemeinschaften umgesetzt.

Eine Pendlerparkkarte kostet künftig 860 Franken pro Jahr (bisher 700 Franken). Der Preis für die Besucherparkkarte wird – wie in der Vernehmlassung vielfach gefordert – am stärksten erhöht. Er beträgt neu 20 Franken pro Tag (bisher 10 Franken). Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, dass Pendlerinnen und Pendler nicht mit Besucherparkkarten im Strassenraum parkieren, worunter insbesondere das Wettsteinquartier zu leiden hat. Um gelegentliche Besucherinnen und Besucher von Basel nicht zu belasten, können neu für jedes Fahrzeug via Internet 12 Besucherparkkarten pro Jahr zum halben Preis bezogen werden – also zum bisherigen Preis von 10 Franken pro Tag.

Die Gebührenerhöhung der Anwohner- und Pendlerparkkarte tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Alle übrigen Anpassungen bedingen einen etwas längeren Umsetzungszeitraum. Sie gelten deshalb ab dem 1. März 2019.

Um die Verfügbarkeit der Strassenparkplätze zu verbessern, möchte der Regierungsrat zudem Quartierparkings für Anwohnerinnen und Anwohner verstärkt fördern. Damit künftig mehr Quartierparkings geplant und gebaut werden als bisher, braucht es einerseits eine finanzielle Förderung, da Parkings kaum rentabel betrieben werden können. Anderseits sind rechtliche Anpassungen nötig. Quartierparkings sollen auch künftig in erster Linie den Anwohnenden zur Verfügung stehen, es sind aber auch andere Nutzerinnen und Nutzer zugelassen. Ausserdem sollen neue Parkplätze in einem Quartierparking nur noch dort vollständig durch die Aufhebung von Parkplätzen im Strassenraum kompensiert werden müssen, wo die Auslastung der Parkplätze nicht zu hoch ist. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Anpassungen des Umweltschutz- und des Bau- und Planungsgesetzes erarbeitet. Er legt sie nun dem Grossen Rat zum Beschluss vor.

Der Regierungsrat möchte die Hälfte der zusätzlichen Einnahmen aus den erhöhten Parkkartentarifen nutzen, um daraus Park-and-Ride-Anlagen, Anwohnerparkplätze in Quartierparkings und weitere Massnahmen zugunsten einer umweltfreundlichen Mobilität mitzufinanzieren. Er schlägt dem Grossen Rat deshalb vor, die zusätzlichen Einnahmen teilweise dem bestehenden Pendlerfonds zuzuweisen und diesen in „Mobilitätsfonds“ umzubenennen.

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat ausserdem vor, auf privaten Parkplätzen künftig explizit Mehrfachnutzungen zuzulassen, solange dadurch kein wesentlicher Mehrverkehr entsteht. Zudem soll bei neu erstellten Parkplätzen ein angemessener Anteil mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden. Damit reagiert der Regierungsrat auf den Megatrend der Elektro-Mobilität, der einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Lärm und schädlichen Emissionen leistet.

nach oben