Lärmempfindlichkeitsstufenplan

Ausschnit Lärmempfindlichkeitsstufenplan der Stadt Basel.

(Copyright BVD)

Ziele

Die Lärmschutz-Verordnung des Bundes will Bevölkerung und Umwelt vor übermässiger Lärmbelastung schützen. Dieser Schutz kann aber nicht in allen Gebieten gleich streng sein. Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) legt deshalb fest, welches Mass an Lärmimmissionen an welchen Orten erlaubt ist.

Je höher die Lärmempfindlichkeitsstufe, desto höher sind die zulässigen Lärmimmissionen. Der LESP bezieht dabei sich nicht auf jeden Lärm, sondern nur auf Lärm aus ortsfesten Anlagen. Dazu gehören Strassenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Lärm von Flugplätzen, Industrie- und Gewerbelärm und Lärm von Schiessplätzen. Damit schafft der LESP Klarheit für potenzielle Lärmverursacher und für vom Lärm Betroffene, welche Immissionen in einem Gebiet zulässig bzw. welche zu akzeptieren sind.

Vorgehen

Mit der Lärmschutzverordnung hat der Bund die Inhalte der Lärmempfindlichkeitsstufenpläne für die ganze Schweiz vorbestimmt. Nach über zehnjährigen Vorstudien, Entwurfsvarianten und Interessenabwägungen wurde der Lärmempfindlichkeitsstufenplan für die Stadt Basel im Oktober 2003 vom Grossen Rat beschlossen.

AKTUELLES

Lärmempfindlichkeitsstufenplan Innenstadt

Vom 20. November bis 19. Dezember 2017 hat die öffentliche Planauflage zur Änderung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans (LESP) in der Innenstadt Basel stattgefunden. Die bisher der Empfindlichkeitsstufe (ES) II zugeordneten Teilgebiete der Innenstadt im Bereich der inneren Stadtmauern Gross- und Kleinbasel sollen der weniger lärmempfindlichen Stufe III zugeordnet werden, in der sich schon heute der überwiegende Teil der Innenstadt befindet. Momentan befindet sich die Planung in der Phase der Einsprachenbehandlung. Die eingegangenen Schreiben werden zusammen mit den Fachinstanzen sorgfältig geprüft und zur weiteren Bearbeitung an den Grossen Rat überwiesen. Aufgrund der zahlreichen Einsprachen kann das Verfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Hintergrundinformationen zu dieser Planung:

Auftrag: Die Massnahme setzt die Motion Mumenthaler betreffend „einheitliche Lärmempfindlichkeitsstufen für die verkehrsberuhigte Innenstadt“ um, mit welcher der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt hat. Ziel der Motion ist es insbesondere, eine Belebung des in der verkehrsfreien Innenstadt gewonnenen öffentlichen Raumes durch Boulevardgastronomie zu unterstützen.

Auswirkungen: Die geplante Erhöhung der Lärmempfindlichkeit auf die ES III führt zu mehr Spielraum für Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen. Die mit der Motion angestrebte Erleichterung für die Boulevardgastronomie und andere Nutzungen im öffentlichen Raum kommt nur indirekt zum Tragen. Die Lärmschutzverordnung des Bundes beinhaltet nämlich keine auf Empfindlichkeitsstufen bezogenen Grenzwerte für Boulevardlärm. Bei der vom Bundesrecht für diese Lärmart deshalb vorgeschriebenen Einzelfallabwägung mit Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten fliesst die erhöhte Lärmempfindlichkeitsstufe aber als ein Kriterium, welches tendenziell für längere Öffnungszeiten spricht, mit ein. Bei Bau- und Nutzungsbewilligungen für Boulevard-Restaurants sind aber weiterhin auch andere Kriterien wie die gewachsenen realen Nutzungen, Lärmvorbelastungen und andere Gebietsprägungen vor Ort zu berücksichtigen. Die Abwägung im Einzelfall erfolgt über die Lärmschutzfachstelle beim Amt für Umwelt und Energie.

Weitere Grundlagen

Link auf die Internetseite des Bundesamtes für Umwelt zum Thema Belastungsgrenzwerte für Lärm

Link auf den Motionstext