Wohnanteilplan

Ausschnitt Wohnanteilsplan der Stadt Basel.

(Copyright BVD)

Ziele

Der Wohnanteilplan soll das Wohnen in der Stadt vor der Verdrängung durch andere Nutzungen schützen: Der Plan definiert, wie viel Platz in einem Gebäude maximal für Arbeitsnutzungen verwendet werden darf.

Vorgehen

Der Wohnanteilplan wurde 1996 beschlossen. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat berücksichtigt den Plan als eine der Grundlagen für die Genehmigung von Baugesuchen. Im Rahmen des für Ende 2016 vorgesehenen zweiten Ratschlags zur Zonenplanrevision wird der Wohnanteilplan überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Der Behandlung durch das Parlament gehen Grundlagenuntersuchungen, Informationsaustausch mit Fachverbänden und eine öffentliche Planauflage voraus. Die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen sind seit 2001 für die Nutzungsplanung selbst verantwortlich, wobei der Kanton als Genehmigungsbehörde fungiert. Sie besitzen jedoch keinen Wohnanteilplan.