Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes fördert lebendige Gastroszene

Das Bau- und Verkehrsdepartement ist sehr erfreut über die vom Grossen Rat gestern verabschiedete Revision des Gastgewerbegesetzes. Das revidierte Gesetz bringt wesentliche Erleichterungen für Gastronomen und Gastronominnen und fördert eine vielfältige und lebendige Gastroszene. Ohne Referendum tritt das Gesetz voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft. Die Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats informiert über die wichtigsten Änderungen.

Die Zustimmung zum neuen Gastgewerbegesetz durch den Grossen Rat bedeutet wesentliche Erleichterungen für angehende Gastronomen und Gastronominnen. Während überholte Paragraphen ersatzlos gestrichen oder an heutige Anforderungen der modernen Gastronomie angepasst werden, bleiben wichtige Leitplanken zum Schutz von Konsumenten und Arbeitnehmenden bestehen.

Keine Anwesenheitspflicht, Wirtepatent light und Mini-Gastroangebot ohne Bewilligung

Die bisherige Anwesenheitspflicht für Wirtinnen und Wirte fällt weg. Das neue Gesetz erlaubt zudem, mehrere Betriebe mit einem einzigen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) zu führen. Ebenfalls wird eine Betriebsbewilligung nicht mehr entzogen, weil Betreibungen oder Verlustscheine bestehen. Künftig ist auch eine ausreichende, gleichwertige Berufserfahrung dem Fähigkeitsausweis gleichgestellt. Der Kanton Basel-Stadt erlässt im Prüfungsreglement die Anforderungen an die Wirteprüfung und nimmt anstelle des Wirteverbandes diese Prüfung künftig selber ab. Neu dürfen Betriebe ohne Bewilligung wirten, wenn sie keinen Alkohol verkaufen oder ausschenken und ihren Gästen höchstens zehn Plätze auf maximal 20 Quadratmetern zur Verfügung stellen.

Hinweise:

Auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (www.bi-bs.ch) informiert ab heute Stephan Häberle, Leiter Gastgewerbebewilligungen, über die wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz bringt: Merkblatt

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