Bei der Installation von Wärmepumpen fallen weitere bürokratische Hürden

Künftig besteht für 80% aller Wärmepumpen nur noch eine Meldepflicht

Anfang Jahr trat ein erstes Liberalisierungspaket der Vorschriften für Wärmepumpen in Kraft. Seither gehört Basel-Stadt zu den liberalsten Kantonen der Schweiz. Nun geht Basel nochmals einen Schritt weiter: Künftig besteht für rund 80% aller Wärmepumpen nur noch eine Meldepflicht.

Luft-/Wasser-Wärmepumpen sind eine zweckmässige, günstige und umweltfreundliche Art der Wärmeerzeugung. Damit diese möglichst rasch und kostengünstig realisiert werden können, hat der Kanton Anfang Jahr ein Liberalisierungspaket für Wärmepumpen geschnürt: Anlagen im Innern sind gänzlich bewilligungsfrei, Aussenanlagen bestimmter Abmessungen müssen nur noch gemeldet werden (siehe Medienmitteilung vom 9. Januar 2020: https://www.medien.bs.ch/nm/2020-buerokratische-huerden-bei-der-installation-von-waermepumpen-fallen-liberalisierungspaket-der-vorschriften-fuer-waermepumpen-tritt-in-kraft-bd.html ). Seither gilt die Bewilligungspraxis für Wärmepumpen im Kanton Basel-Stadt schweizweit als vorbildlich.

Wie Anfang Jahr angekündigt, wurde aufgrund der Erfahrungen im ersten Halbjahr 2020 geprüft, ob die Grössen der Anlagen, für welche es lediglich ein Meldeverfahren braucht, allenfalls noch justiert werden sollen. Auch künftig gilt für Anlagen in den Vorgärten, deren Abmessung 100x160x70 cm nicht überschreiten und die gut in die Umgebung eingebettet sind, lediglich eine Meldepflicht. Für Anlagen, die sich hinter der Baulinie befinden, wird das Mass aber auf 2 m3 ver-grössert.

Somit reicht künftig für rund 80% aller Anlagen ein Meldeverfahren aus. Dieses dauert lediglich zwei Wochen und ist kostenlos. Die restlichen rund 20% der Anlagen im Aussenbereich erfordern aufgrund ihrer Grösse oder Lage weiterhin ein reguläres Baubewilligungsverfahren mit angemessener Bearbeitungszeit.

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