Kantonaler Richtplan

Luftbild Innenstadt mit Ausschnitt Richtplan.

(Copyright Planungsamt / BVD)

Ziele

Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als regierungsrätliches, strategisches Planungsinstrument dazu, die raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons aufeinander abzustimmen. Er macht raumrelevante Vorgaben für einen Zeithorizont von bis zu 20 Jahren. Es ist daher bei der Richtplanung auch von Bedeutung, strategische Entscheide zu räumlichen Entwicklungszielen so weit wie möglich auf die Planungen der benachbarten Gebietskörperschaften des In- und Auslands abzustimmen.

Vorgehen

Die Aussagen des Richtplans zu den Sachbereichen Siedlung, Natur und Landschaft, Mobilität sowie Ver- und Entsorgung in Form von strategischen Entscheiden, Planungsgrundsätzen / -anweisungen und örtlichen Festlegungen sind entsprechend den aktuellen räumlichen Entwicklungen permanent zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die durch den Richtplan gebundenen Behörden, Ämter und Dienststellen können jederzeit die Überprüfung oder die Änderung des Richtplans anbegehren. Auch Private dürfen beim Regierungsrat den Antrag stellen, den Richtplan zu überprüfen. Der Erfolg des kantonalen Richtplans ist mittels eines nachvollziehbaren, effizienten Controllings der Ziele, Grundsätze und Vorgaben sicherzustellen.

Ausführlichere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Basler Richtplans: www.richtplan.bs.ch

Aktuelle Informationen finden Sie unter: Aktuelles