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Der Zonenplan bestimmt, wie stark eine Fläche baulich genutzt werden darf, welche Nutzungen (Grünraum, Wohnen usw.) darauf zulässig sind, aber auch die maximale Gebäudehöhe in einem Gebiet.
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In Bebauungsplänen können für begrenzte Gebiete spezielle Bauvorschriften erlassen werden, die dem Zonenplan vorgehen und eine bessere Bebauung ermöglichen.
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Der Wohnanteilplan soll das Wohnen in der Stadt vor der Verdrängung durch andere Nutzungen schützen: Der Plan definiert, wie viel Platz in einem Gebäude maximal für Arbeitsnutzungen verwendet werden darf.
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Im Auftrag des Bundes legt der Kanton den Gewässerraum – also der Raum, den die Gewässer und ihre Uferbereiche einnehmen – grundeigentümerverbindlich fest. Im Kanton Basel-Stadt erfolgt dies mittels kantonalem Nutzungsplan Gewässerraum. Dieser ist zurzeit in Erarbeitung
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