Zonenplan

Ausschnitt Zonenplan der Stadt Basel.

(Copyright BVD)

Einleitung

Der Zonenplan ist ein kommunales Planungsinstrument, das grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Art der Landnutzung sowie das maximale Ausmass von baulichen Anlagen regelt. Der Zonenplan wird ständig aktualisiert und alle 15 bis 25 Jahre revidiert.

Die vordringlichen Ziele der laufenden Zonenplanrevision als Ganzes sind die Stärkung der Stadt Basel als Agglomerationszentrum, die Schaffung von Spielräumen für hochwertige Arbeitsplätze, der Ortsbildschutz, die Entwicklung von öffentlichen Freiräumen und - angesichts des immer knapper werdenden Wohnraums und des auf absehbare Zeit anhaltenden Bevölkerungswachstums - die Schaffung von Wohnraum.

Aktuelles

Zonenplanrevision Stadt Basel – Zweiter Ratschlag
„Massnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung“ in Kraft

Der zweite Ratschlag Zonenplanrevision mit dem Schwerpunkt „Massnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung“ schafft ein langfristiges Potenzial an zusätzlichem Wohnraum für bis zu 5‘000 Menschen und Raum für rund 700 zusätzliche Arbeitsplätze.

Nach einer mehrjährigen Planungsphase mit Grundlagenerarbeitung, Koordination unter den Fachämtern, Bevölkerungsinformationen, öffentlicher Planauflage mit anschliessender Einsprachenbehandlung und intensiver Beratung in der grossrätlichen Bau- und Raumplanungskommission konnte das Geschäft dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt werden.

Am 24./25. Juni 2020 hat der Grosse Rat die «Zonenplanrevision-Teil II» beschlossen. Nach Ablauf der Referendums- und Rekursfrist ist der neue Zonenplan nun rechtskräftig und ist somit für alle Grundeigentümerinnen und –eigentümer verbindlich.

Das Wichtigste in Kürze:

Warum? In den letzten zehn Jahren wuchs die Einwohnerzahl Basels um rund 10‘000, die Arbeitsplatzzahl sogar um rund 20‘000. Angesichts des starken Wirtschaftswachstums bleibt der Bedarf nach neuem Wohnraum auf absehbare Zeit sehr gross. Dies umso mehr, als sich für die Zukunft grössere Entwicklungspotenziale für neue Arbeitsplätze als für neue Wohnungen abzeichnen. Ergänzend zu den im ersten Teil der Zonenplanrevision behandelten Stadtrandentwicklungen und den laufenden grossen Arealentwicklungen wie der Hafen- und Stadtentwicklung Kleinhüningen-Klybeck, Volta Nord oder dem Areal Felix Platter beinhaltet der vorliegende zweite Teil der Zonenplanrevision deshalb weitere Massnahmen zur Innenentwicklung mit Schwerpunkt Wohnen. Damit kann nicht nur die Wohnungsknappheit reduziert, sondern auch die Zersiedelung der Landschaft und der Pendlerverkehr eingedämmt werden.

Was? Die neuen Verdichtungsmöglichkeiten beinhalten Aufzonungen, die mehr Geschosse erlauben und einige Bebauungsplanänderungen. Dabei wird räumlich differenziert vorgegangen: Die Massnahmen fokussieren auf Gebiete ausserhalb der bereits sehr dichten Quartiere mit geeigneten Parzellengrössen und genügend grossen Hof- oder Strassenräumen. Sie beeinträchtigen keine Gebiete mit besonders wertvollen Ortsbildern oder naturräumlichen Vernetzungsfunktionen. Die unterschiedlichen Qualitäten der Quartiere bleiben erhalten. Dennoch schaffen die vorgeschlagenen Massnahmen ein langfristiges theoretisches Potenzial für rund 5‘000 zusätzliche Bewohner/innen und 700 Arbeitsplätze. Da es sich nicht um Arealentwicklungen auf der Grundlage konkreter Entwicklungsinteressen handelt, ist damit zu rechnen, dass diese Potenziale nur langsam und schrittweise realisiert werden. Dies hängt ganz von den Wünschen und Möglichkeiten der überwiegend privaten oder genossenschaftlichen Grundstückseigentümer ab. Bis 2035 könnte so Wohnraum für schätzungsweise rund 2‘000 Menschen und Raum für rund 300 Arbeitsplätze entstehen.

Neben Massnahmen der Innenentwicklung enthält der zweite Teil der Zonenplanrevision auch revisionstypische Bereinigungen: Dies umfasst die Aufhebung oder Vereinfachung von Bebauungsplänen mit heute nur mehr schwer interpretierbaren altrechtlichen Vorschriften, die bundesrechtlich erforderlichen Zweckbestimmungen von Zonen für Nutzungen im öffentlichen Interesse sowie weitere Kleinkorrekturen beim Zonenplan und dem Wohnanteilplan.

Zonenplanrevision Teil II

  • Der gesamte Ratschlag sowie der Bericht der Bau- und Raumplanungskommission kann auf der Website des Grossen Rats unter der Nummer 18.0768 eingesehen werden.

Zonenplanrevision Teil I

  • Der gesamte Ratschlag («Basisratschlag») sowie der Bericht der Bau- und Raumplanungskommission kann auf der Website des Grossen Rats unter der Nummer 12.0740 eingesehen werden.

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