Leitfaden Richtplanung und Teilrichtplanung

Dieser Leitfaden für Planungsbehörden beinhaltet Ausführungen zu Funktion, Systematik, Inhalt und Verbindlichkeit der unterschiedlichen Richtplanarten und deren Verwendung im Kanton Basel-Stadt. Er richtet sich an alle Behörden des Kantons Basel-Stadt sowie der Gemeinden Riehen und Bettingen, welche direkt oder indirekt mit den Instrumenten der Richtplanung konfrontiert sind.

Ziele dieses Leitfadens sind:

  1. Vorgaben im Sinne einer einheitlichen Handhabung der Richtplaninstrumente zu machen.
  2. Dem Regierungsrat als genehmigende Instanz für die Instrumente der Richtplanung eine transparente Grundlage für die Beurteilung zu bieten.

Eine einheitliche Handhabung erhöht die Bedeutung und Akzeptanz der Planungsinstrumente. Durch transparente Vorgaben hinsichtlich Struktur und Inhalte von Richtplänen und Teilrichtplänen wird den planenden Instanzen eine Hilfestellung bei der Erarbeitung geboten und die Bewilligungsprozesse erleichtert (Vorprüfung, Genehmigung).

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